Fragen und Antworten

Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung? Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten! Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.

Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.

Wir freuen uns, Dich hierzu in unserer Fahrschule zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch begrüßen zu dürfen! Vereinbare gleich online einen Termin.

WIE VIELE FAHRSTUNDEN BENöTIGE ICH?

12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Übungsstunden Du benötigst, hängt davon ab, wie schnell Du Dich im laufenden Verkehr einfügst und sicher fühlst.

WIE FINDE ICH DIE PERFEKT FAHRSCHULE FüR MICH?

Bei der Auswahl DEINER Fahrschule solltest du den Preis natürlich nicht aus den Augen verlieren. Trotzdem gilt es auch, darauf zu achten, welche Gesamtleistung hinter dem Preis steht. Frage dich zuerst: "Was ist MIR wichtig?". Fühlst Du Dich wohl, wenn du in die Fahrschule kommst? Wie geht das Team mit dir um, wenn du zum ersten Mal rein kommst? Sind eventuell andere Fahrschüler da - wie wirken sie auf dich? Fröhlich. Entspannt. Gelangweilt. Wie verläuft die Beratung? Wird auf Dich eingegangen? Wirst Du gefragt, was DIR wichtig ist? Oder wird einfach der übliche 08/15-Text runtergeleiert und am Ende die Preise hingelegt? Besteht das Angebot aus reinen Standards oder hat sich das Team Gedanken darüber gemacht, was eine optimale Ausbildung heute außerdem benötigt? Was erhältst du alles on Top?

FAHRSCHULWECHSEL

Mach den Neustart bei uns!

Du bist umgezogen, unzufrieden mit Deiner aktuellen Fahrausbildung oder möchtest aus anderen Gründen die Fahrschule wechseln? Kein Problem!

Egal an welcher Stelle Deiner Ausbildung Du gerade bist: Alle Fahr- und Theoriestunden, die Du in den letzen zwei Jahren genommen hast, gelten. Wir machen einfach dort weiter, wo Du aufgehört hast.

Bevor Du Dich für uns entscheidest, kannst Du gern vorbeikommen und uns erst einmal kennenlernen. Bei einer kostenlosen Theoriestunde oder Mit-Fahrstunde merkst Du schnell, ob Du Dich bei uns wohlfühlst.

WANN KANN ICH MICH ZUM FüHRERSCHEIN ANMELDEN?

Der Gesetzgeber erlaubt die theoretische Prüfung drei Monate vor Deinem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Für das begleitete Fahren gilt dasselbe entsprechend vor Deinem 17. Geburtstag.

 

WIE VIELE THEORIESTUNDEN BENöTIGE ICH?

Der Theorieunterricht ist in 14 Einheiten unterteilt. Diese sind Pflicht.

MACH DEN FüHRERSCHEIN SCHON MIT 17 !

Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote

Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger.

Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase, die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.

So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen. Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch. Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.

Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt.

Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. „Selbstverständlich gelten für sie dieselben Regeln als würden sie selbst am Steuer sitzen, inklusive der 0,5 Promille-Grenze“. Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg.

Fragen zum Führerschein mit 17 gerne an uns

FAHRLEHRER WERDEN ?!

Wir suchen immer motivierte Leute die Bock haben den Beruf als Fahrlehrer/in auszuüben. Wenn du schon mal mit dem Gedanken gespielt hast, dann melde dich einfach bei uns und wir geben dir gerne weitere Infos!

BERATUNGSGESPRÄCH VEREINBAREN

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